Das Badezimmer ist einer der häufigsten Unfallorte im Haushalt – besonders für ältere Menschen. Eine hohe Badewannenkante, rutschige Fliesen oder fehlende Haltemöglichkeiten erhöhen das Sturzrisiko erheblich. Ein barrierefreier Badumbau schafft Sicherheit und ermöglicht selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause.
Was gehört zu einem barrierefreien Bad?
Ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2 zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Bodengleiche Dusche: Schwellenloser Zugang, rutschhemmende Oberflächen (Bewertungsgruppe B nach DIN 51130)
- Haltegriffe und Stützklappgriffe: Stabile Griffe an Dusche, Badewanne und WC, die Belastungen bis 100 kg standhalten
- Erhöhtes WC: Sitzhöhe von 46–48 cm für leichteres Aufstehen und Hinsetzen
- Unterfahrbarer Waschtisch: Ermöglicht die Nutzung im Sitzen oder vom Rollstuhl aus
- Breitere Türöffnung: Mindestens 80 cm, ideal 90 cm, mit nach außen öffnender Tür
- Ausreichend Bewegungsfläche: Mindestens 120 x 120 cm, rollstuhlgerecht 150 x 150 cm
- Gute Beleuchtung: Blendfreie, gleichmäßige Ausleuchtung mit mindestens 300 Lux
- Thermostatarmaturen: Schutz vor Verbrühungen durch voreingestellte Höchsttemperatur
Was kostet ein barrierefreier Badumbau?
Die Kosten variieren je nach Umfang der Maßnahmen:
- Bodengleiche Dusche einbauen: 3.000 – 6.000 €
- WC austauschen und erhöhen: 500 – 1.500 €
- Waschtisch barrierefrei umrüsten: 800 – 2.000 €
- Haltegriffe anbringen: 200 – 800 €
- Komplettumbau: 10.000 – 20.000 €
Förderung: Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse
Der barrierefreie Badumbau gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.
Voraussetzungen für den Zuschuss
- Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen
- Antrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse stellen
- Maßnahme muss die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbständigkeit fördern
- Kostenvoranschläge (mindestens zwei) beifügen
So stellen Sie den Antrag
- Pflegegrad beantragen, falls noch nicht vorhanden
- Pflegestützpunkt oder Pflegekasse kontaktieren
- Mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einholen
- Antrag mit Kostenvoranschlägen bei der Pflegekasse einreichen
- Schriftliche Bewilligung abwarten
- Erst nach Bewilligung mit dem Umbau beginnen
- Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen
Weitere Fördermöglichkeiten
- KfW-Zuschuss 455-B: Bis zu 6.250 € für altersgerechte Umbauten (unabhängig vom Pflegegrad)
- KfW-Kredit 159: Zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 €
- Landesförderprogramme: Viele Bundesländer bieten zusätzliche Zuschüsse
- Krankenkasse: Hilfsmittel wie Duschhocker oder Haltegriffe auf ärztliche Verordnung
- Steuerliche Absetzbarkeit: Als außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerleistung
Wichtig: Die Förderungen sind teilweise kombinierbar. Der Zuschuss der Pflegekasse (4.180 €) kann beispielsweise mit dem KfW-Kredit 159 oder Landesförderprogrammen kombiniert werden. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegestützpunkt beraten.
Tipps für die Planung
- Frühzeitig planen: Ein Badumbau dauert je nach Umfang 1–3 Wochen. Planen Sie zusätzlich Lieferzeiten für Spezialteile ein.
- Zukünftige Bedürfnisse bedenken: Planen Sie vorausschauend – was heute noch nicht nötig ist, kann in einigen Jahren wichtig werden.
- Profiberatung nutzen: Lassen Sie sich von einem zertifizierten Fachbetrieb beraten, der Erfahrung mit barrierefreien Umbauten hat.
- Ausweichmöglichkeit: Klären Sie, ob während der Bauphase ein zweites Bad nutzbar ist oder eine mobile Lösung bereitsteht.
Verwandte Themen: Der Badumbau ist häufig Teil eines umfassenden Konzepts für barrierefreies Wohnen. Auch ein Treppenlift kann sinnvoll ergänzt werden, um alle Etagen des Zuhauses weiterhin nutzen zu können.
