Die Heizungsmodernisierung ist für viele Hauseigentümer eines der wichtigsten Themen der nächsten Jahre. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), steigende Energiepreise und attraktive Förderprogramme machen den Umstieg auf erneuerbare Energien zunehmend lohnenswert. Dieser Ratgeber erklärt alle Optionen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was gilt ab wann?
Das GEG 2024 (sog. „Heizungsgesetz“) setzt auf einen schrittweisen Übergang:
- Neubau in Neubaugebieten (ab 2024): Mindestens 65 % erneuerbare Energien bei neuer Heizung
- Großstädte über 100.000 Einwohner: 65-%-Regel spätestens ab 30. Juni 2026
- Alle übrigen Gemeinden: Spätestens ab 30. Juni 2028
- Bestehende Heizungen: Dürfen bis zum Ende der Nutzungsdauer weiterbetrieben werden
- Härtefallregelung: Eigentümer über 80 Jahre sind beim Einbau einer neuen Heizung von der 65-%-Pflicht befreit
Welche Heizsysteme erfüllen die 65-%-Regel?
Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist die Schlüsseltechnologie der Wärmewende. Sie entzieht der Umgebung (Luft, Erde oder Grundwasser) Wärme und hebt diese auf ein nutzbares Temperaturniveau.
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Am verbreitetsten, einfacher Einbau, auch im Altbau geeignet
- Sole-Wasser (Erdwärme): Höchste Effizienz, aber aufwändige Erdsonde oder Flächenkollektor nötig
- Wasser-Wasser: Nutzt Grundwasser, sehr effizient, aber genehmigungspflichtig
Hybridheizung
Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Brennwertkessel. Die Wärmepumpe deckt den Grundbedarf, der Gaskessel springt nur bei extremer Kälte ein. Ideal als Übergangslösung im schlecht gedämmten Altbau.
Pelletheizung
Holzpellets gelten als CO₂-neutral. Eine Pelletheizung eignet sich besonders, wenn kein Gasanschluss vorhanden ist. Nachteil: Lagerraum für Pellets erforderlich.
Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss
Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bei frühzeitigem Tausch einer fossilen Heizung
- Einkommensbonus: +30 % bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 € brutto
- Maximale Förderung: 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € Investitionskosten)
Wichtig: Die Förderung muss vor Beauftragung des Handwerkers beantragt werden. Antragstellung über die KfW.
Was kostet der Heizungstausch?
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 15.000 – 35.000 € (vor Förderung)
- Erdwärmepumpe: 20.000 – 50.000 €
- Gas-Hybridheizung: 10.000 – 20.000 €
- Pelletheizung: 15.000 – 30.000 €
Rechenbeispiel: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 25.000 € mit 70 % Förderung ergibt einen Eigenanteil von nur 7.500 €.
Tipp: Holen Sie mindestens drei Angebote von verschiedenen Fachbetrieben ein. Die Preisunterschiede sind erheblich. Über LebensArt 60+ finden Sie geprüfte Heizungsbetriebe in Ihrer Region.
Verwandte Themen: Eine Heizungsmodernisierung lässt sich optimal mit einer Photovoltaikanlage kombinieren – der selbst erzeugte Strom treibt die Wärmepumpe an. Auch eine barrierefreie Wohnungsanpassung kann im gleichen Zug umgesetzt werden.
