Ratgeber

Nachlassplanung: Testament, Vollmacht und Erbrecht verständlich erklärt

Alles Wichtige zur rechtssicheren Vorsorge – von Testament und Vorsorgevollmacht bis zum digitalen Nachlass.

Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur sich selbst, sondern entlastet auch seine Angehörigen. Dennoch haben laut Umfragen nur etwa 30 % der Deutschen ein Testament, und noch weniger verfügen über eine Vorsorgevollmacht. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Vorsorgeinstrumente verständlich und praxisnah.

Testament: Ihren letzten Willen rechtssicher festhalten

Handschriftliches Testament

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es ist ohne Notar gültig und kann jederzeit geändert werden. Aufbewahrung: Am besten beim Amtsgericht (gegen eine geringe Gebühr von ca. 75 €) hinterlegen.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament wird vom Notar beurkundet und gilt automatisch als Erbnachweis – ein zusätzlicher Erbschein ist in der Regel nicht erforderlich. Das spart den Erben später erhebliche Kosten und Zeit.

Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger Lebenden erben die Kinder. Vorsicht: Nach dem Tod des ersten Partners kann das Berliner Testament in der Regel nicht mehr geändert werden.

Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht können?

Eine Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente überhaupt. Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall – etwa nach einem Schlaganfall oder bei Demenz – nicht einmal der Ehepartner Bankgeschäfte führen oder medizinische Entscheidungen treffen.

Die Vorsorgevollmacht sollte folgende Bereiche abdecken:

  • Gesundheitssorge: Medizinische Entscheidungen, Klinikwahl, Reha
  • Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien
  • Wohnungsangelegenheiten: Mietvertrag, Umzug, Pflegeheim
  • Behördenverkehr: Post, Versicherungen, Steuererklärung

Patientenverfügung: Ihre medizinischen Wünsche festlegen

Die Patientenverfügung bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Sie ist für Ärzte und Betreuer bindend, wenn sie konkret genug formuliert ist.

Wichtig: Lassen Sie sich bei der Erstellung beraten, zum Beispiel durch den Hausarzt oder eine Vorsorgeberatung. Zu allgemein formulierte Patientenverfügungen werden von Gerichten oft als unwirksam betrachtet.

Digitaler Nachlass

Im digitalen Zeitalter umfasst der Nachlass längst nicht mehr nur materielle Werte. Zum digitalen Nachlass gehören:

  • E-Mail-Konten (GMX, Gmail, Web.de etc.)
  • Social-Media-Profile (Facebook, Instagram etc.)
  • Online-Banking und -Depots
  • Cloud-Speicher (Google Drive, iCloud etc.)
  • Digitale Abonnements (Streaming, Apps)
  • Online-Shops mit gespeicherten Zahlungsdaten
  • Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.)

Empfehlung: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Online-Konten mit Zugangsdaten. Bewahren Sie diese sicher auf (z.B. im Bankschließfach) und bestimmen Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht, wer Zugriff darauf erhalten soll.

Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben 1. Ordnung sind die Kinder, Erben 2. Ordnung die Eltern und deren Nachkommen. Der Ehepartner erbt je nach Güterstand neben den Erben 1. Ordnung ein Viertel bis die Hälfte.

Pflichtteil: Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) können auch bei Enterbung einen Pflichtteil geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Expertentipp: Prüfen Sie Ihre Vorsorgeregelung regelmäßig – mindestens alle 2–3 Jahre oder nach wichtigen Lebensveränderungen (Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall). Über LebensArt 60+ finden Sie qualifizierte Berater in Ihrer Region.

Verwandte Themen: Die Nachlassplanung hängt oft eng mit der Immobilienfrage zusammen. Erfahren Sie, welche Optionen Sie für Ihr Eigenheim haben – von der Vererbung über den Verkauf bis zur Immobilienverrentung.

Bereit für den nächsten Schritt?

Stellen Sie jetzt Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage. Wir vermitteln Sie an geprüfte Fachpartner in Ihrer Region.

Jetzt kostenlos Anfrage stellen

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein Testament?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie Ihr Vermögen anders verteilen möchten oder bestimmte Personen bedenken wollen, ist ein Testament empfehlenswert. Es kann handschriftlich oder notariell verfasst werden.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung legt fest, WELCHE medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Beide Dokumente ergänzen sich und sollten gemeinsam erstellt werden.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten (E-Mail, Social Media, Online-Banking), Cloud-Daten, digitale Abonnements und Vermögenswerte wie Kryptowährungen. Eine aktuelle Liste aller Konten mit Zugangsdaten sollte sicher aufbewahrt werden.
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert (Reinvermögen). Bei einem Vermögen von 200.000 € kostet ein notarielles Testament ca. 435 €. Bei 500.000 € sind es ca. 935 €. Dafür entfällt später der Erbschein, der ähnlich teuer wäre.

Weitere Ratgeber-Themen