Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur sich selbst, sondern entlastet auch seine Angehörigen. Dennoch haben laut Umfragen nur etwa 30 % der Deutschen ein Testament, und noch weniger verfügen über eine Vorsorgevollmacht. Dieser Ratgeber erklärt alle wichtigen Vorsorgeinstrumente verständlich und praxisnah.
Testament: Ihren letzten Willen rechtssicher festhalten
Handschriftliches Testament
Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es ist ohne Notar gültig und kann jederzeit geändert werden. Aufbewahrung: Am besten beim Amtsgericht (gegen eine geringe Gebühr von ca. 75 €) hinterlegen.
Notarielles Testament
Ein notarielles Testament wird vom Notar beurkundet und gilt automatisch als Erbnachweis – ein zusätzlicher Erbschein ist in der Regel nicht erforderlich. Das spart den Erben später erhebliche Kosten und Zeit.
Berliner Testament
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger Lebenden erben die Kinder. Vorsicht: Nach dem Tod des ersten Partners kann das Berliner Testament in der Regel nicht mehr geändert werden.
Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht können?
Eine Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente überhaupt. Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall – etwa nach einem Schlaganfall oder bei Demenz – nicht einmal der Ehepartner Bankgeschäfte führen oder medizinische Entscheidungen treffen.
Die Vorsorgevollmacht sollte folgende Bereiche abdecken:
- Gesundheitssorge: Medizinische Entscheidungen, Klinikwahl, Reha
- Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien
- Wohnungsangelegenheiten: Mietvertrag, Umzug, Pflegeheim
- Behördenverkehr: Post, Versicherungen, Steuererklärung
Patientenverfügung: Ihre medizinischen Wünsche festlegen
Die Patientenverfügung bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Sie ist für Ärzte und Betreuer bindend, wenn sie konkret genug formuliert ist.
Wichtig: Lassen Sie sich bei der Erstellung beraten, zum Beispiel durch den Hausarzt oder eine Vorsorgeberatung. Zu allgemein formulierte Patientenverfügungen werden von Gerichten oft als unwirksam betrachtet.
Digitaler Nachlass
Im digitalen Zeitalter umfasst der Nachlass längst nicht mehr nur materielle Werte. Zum digitalen Nachlass gehören:
- E-Mail-Konten (GMX, Gmail, Web.de etc.)
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram etc.)
- Online-Banking und -Depots
- Cloud-Speicher (Google Drive, iCloud etc.)
- Digitale Abonnements (Streaming, Apps)
- Online-Shops mit gespeicherten Zahlungsdaten
- Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.)
Empfehlung: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Online-Konten mit Zugangsdaten. Bewahren Sie diese sicher auf (z.B. im Bankschließfach) und bestimmen Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht, wer Zugriff darauf erhalten soll.
Erbrecht: Die gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben 1. Ordnung sind die Kinder, Erben 2. Ordnung die Eltern und deren Nachkommen. Der Ehepartner erbt je nach Güterstand neben den Erben 1. Ordnung ein Viertel bis die Hälfte.
Pflichtteil: Nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) können auch bei Enterbung einen Pflichtteil geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Expertentipp: Prüfen Sie Ihre Vorsorgeregelung regelmäßig – mindestens alle 2–3 Jahre oder nach wichtigen Lebensveränderungen (Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall). Über LebensArt 60+ finden Sie qualifizierte Berater in Ihrer Region.
Verwandte Themen: Die Nachlassplanung hängt oft eng mit der Immobilienfrage zusammen. Erfahren Sie, welche Optionen Sie für Ihr Eigenheim haben – von der Vererbung über den Verkauf bis zur Immobilienverrentung.
